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   OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03   

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https://dejure.org/2003,9716
OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03 (https://dejure.org/2003,9716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2003 - 2 Ss 470/03 (https://dejure.org/2003,9716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2003 - 2 Ss 470/03 (https://dejure.org/2003,9716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Anklage, Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; erforderlicher Inhalt; Steuerhinterziehung; Umfang der tatsächlichen Feststellungen; Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ordnungsgemäße Anklageschrift; Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift; Bezeichnung der einzelnen Tatvorwürfe; Identifizierbarkeit einer Tat; Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung; Erfordernis genauer Berechnung der Höhe einer Steuerhinterziehung ; ...

  • Judicialis

    StPO § 200; ; StPO § 206 a; ; StPO § 267; ; AO § 373

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200; StPO § 206a; StPO § 267; AO § 373
    Anklage, Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; erforderlicher Inhalt; Steuerhinterziehung; Umfang der tatsächlichen Feststellungen; Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anklageschrift - Anforderungen an die Anklageschrift im Strafverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00

    Umgrenzungsfunktion der Anklage, Informationsfunktion, Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Um insbesondere der Umgrenzungsfunktion gerecht zu werden, hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des gerichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. November 2000 in 2 Ss 908/00, abgedr. in StraFo 2001, 92 und vom 07. März 2001 in 2 Ss 1058/2000, abgedr.

    in Wistra 2001, 236 sowie Beschluss des erkennenden Senats vom 02. Juli 2003 in 2 Ss 197/03).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Denn anderenfalls ist nicht erkennbar, ob sich das Urteil innerhalb des von der Anklage gegebenen tatsächlichen Rahmens hält und ob es ihn ausschöpft (vgl. BGHSt 40, 44, 46; BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 239; Karlsruher Kommentar-Tolksdorf, StPO, 4. Aufl., § 200 Rdnr. 6; Senat, a.a.O.).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Es ist für den Senat nicht überprüfbar, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang auf Grund eigener Feststellungen zutreffend ermittelt hat (vgl. hierzu BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2-7, 9; BGH NStZ 2001, 200; NStZ-RR 2001, 307), zumal die mitgeteilten Summen zahlenmäßig nicht mit denen in der Anklageschrift übereinstimmen.
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Nur wenn die Bestimmung des Prozessgegenstandes anhand der Anklageschrift nicht möglich ist, sind die Anklageschrift und ein auf ihr beruhender Eröffnungsbeschluss unwirksam (vgl. BGH NStZ 1995, 245).
  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Mit welchen näheren Tatsachen eine Tat in ausreichendem Maß genügend gekennzeichnet ist, lässt sich allerdings nicht allgemein sagen (BGH NStZ 1984, 469).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00

    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Es ist für den Senat nicht überprüfbar, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang auf Grund eigener Feststellungen zutreffend ermittelt hat (vgl. hierzu BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2-7, 9; BGH NStZ 2001, 200; NStZ-RR 2001, 307), zumal die mitgeteilten Summen zahlenmäßig nicht mit denen in der Anklageschrift übereinstimmen.
  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 440/00

    Steuerhinterziehung; Mittäterschaft; Eingangsabgaben eines anderen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Eine Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis ablegt (vgl. BGH NStZ 2001, 201).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs sind umso stärker, je größer die allgemeine Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte andere verwechselbare Straftaten gleicher Art verübt hat (vgl. BGHSt 10, 137, 140).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Es ist für den Senat nicht überprüfbar, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang auf Grund eigener Feststellungen zutreffend ermittelt hat (vgl. hierzu BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2-7, 9; BGH NStZ 2001, 200; NStZ-RR 2001, 307), zumal die mitgeteilten Summen zahlenmäßig nicht mit denen in der Anklageschrift übereinstimmen.
  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift, Verstoß gegen das BTM-Gesetz,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03
    Um insbesondere der Umgrenzungsfunktion gerecht zu werden, hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des gerichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. November 2000 in 2 Ss 908/00, abgedr. in StraFo 2001, 92 und vom 07. März 2001 in 2 Ss 1058/2000, abgedr.
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

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